Wenn du eine Immobilie verkaufst oder kaufst, wirst du dich zwangsläufig mit den Kosten für einen Immobilienmakler auseinandersetzen müssen. Diese Maklerprovision wird oft als prozentualer Anteil des Kaufpreises berechnet und stellt eine bedeutende Ausgabe dar, deren Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer in Deutschland gesetzlich geregelt ist und je nach Bundesland variieren kann. Hier erfährst du detailliert, wie sich diese Kosten zusammensetzen und aufgeteilt werden.
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Keine Produkte gefunden.Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch bekannt als Maklercourtage, ist die Gebühr, die du an einen Immobilienmakler zahlst, wenn dieser erfolgreich eine Transaktion vermittelt hat. Sie dient als Vergütung für die Dienstleistung des Maklers, die in der Regel die Ermittlung eines realistischen Verkaufspreises, die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés, die Organisation von Besichtigungsterminen, die Verhandlung mit potenziellen Käufern oder Verkäufern und die Unterstützung bei der Abwicklung des Kaufvertrags umfasst.
Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision in Deutschland
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Provisionierung von Immobilienmaklern im Jahr 2020 gibt es bundesweit klare Regeln zur Aufteilung der Maklerkosten bei Wohnimmobilien. Ziel dieser Regelung war es, die Belastung für Käufer zu reduzieren und eine fairere Verteilung der Maklerkosten zu erreichen. Die wichtigsten Punkte sind:
- Gesetzliche Teilung: Bei Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, muss der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision tragen. Der Käufer kann somit maximal die Hälfte der Provision zahlen.
- Vereinbarung über die Teilung: Die tatsächliche Aufteilung kann abweichend von der 50/50-Teilung vereinbart werden, solange der Verkäufer immer mindestens 50 % der Provision übernimmt. Dies muss schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden.
- Anrechnung von Provisionen: Wenn der Makler für beide Parteien tätig wird (Doppeltätigkeit), sind die Regelungen zur Kostenübernahme besonders relevant.
- Ausnahmen: Diese Regelungen gelten nicht für den Verkauf von Gewerbeimmobilien oder Grundstücken, hier sind die Vereinbarungen frei verhandelbar. Ebenso gelten sie nicht für Mietverträge, bei denen die Regelung gilt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision zahlt (Bestellerprinzip).
Wie hoch ist die Maklerprovision üblicherweise?
Die Höhe der Maklerprovision variiert regional und ist nicht bundesweit einheitlich festgeschrieben. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des beurkundeten Kaufpreises berechnet. Übliche Sätze liegen zwischen:
- 3 % bis 7,14 % (inklusive Mehrwertsteuer) des Kaufpreises.
Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie:
- Bundesland: In manchen Bundesländern sind die Provisionen tendenziell höher als in anderen.
- Art der Immobilie: Bei besonders hochwertigen oder schwer vermittelbaren Objekten kann die Provision abweichen.
- Leistungsumfang des Maklers: Ein Makler, der umfangreichere Dienstleistungen anbietet (z. B. professionelle Fotografie, 3D-Rundgänge, Home Staging), kann eine höhere Provision verlangen.
- Maklervereinbarung: Die Höhe der Provision wird im Maklervertrag festgelegt und ist für beide Parteien bindend.
Aufteilung der Maklerprovision: Ein typisches Beispiel
Stellen wir uns vor, du verkaufst deine Eigentumswohnung für 300.000 Euro und die vereinbarte Maklerprovision beträgt 7,14 % des Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer). Die Gesamtprovision würde dann wie folgt berechnet werden:
300.000 Euro (Kaufpreis) 7,14 % = 21.420 Euro (Gesamtprovision)
Nach der gesetzlichen Regelung muss der Verkäufer mindestens 50 % dieser Provision tragen. Das bedeutet:
- Anteil Verkäufer: Mindestens 10.710 Euro (50 % der Gesamtprovision)
- Anteil Käufer: Maximal 10.710 Euro (50 % der Gesamtprovision)
In diesem Fall teilt sich die Provision also 50/50 auf. Wenn im Maklervertrag jedoch eine andere Aufteilung vereinbart wurde, bei der der Verkäufer weiterhin mindestens 50 % trägt, könnte die Verteilung auch anders aussehen. Beispielsweise könnte der Verkäufer 60 % und der Käufer 40 % tragen, solange der Verkäuferanteil nicht unter 50 % fällt.
Was ist im Maklervertrag geregelt?
Der Maklervertrag ist das zentrale Dokument, das die Zusammenarbeit zwischen dir und dem Immobilienmakler regelt. Er sollte folgende Punkte klar definieren:
- Provisionshöhe: Der genaue Prozentsatz und ob dieser inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer ist.
- Provisionsaufteilung: Wie die Kosten zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.
- Leistungsumfang des Maklers: Welche Dienstleistungen der Makler erbringt.
- Vertragslaufzeit: Wie lange der Vertrag gültig ist.
- Exklusivität: Ob der Makler exklusiv beauftragt wird oder ob du auch selbst verkaufen darfst.
Es ist essenziell, den Maklervertrag sorgfältig zu lesen und alle Unklarheiten vor der Unterzeichnung zu beseitigen.
Die Rolle des Maklers bei der Kostenaufteilung
Der Immobilienmakler spielt eine entscheidende Rolle bei der Klärung und Einhaltung der Kostenaufteilung. Er ist verpflichtet, dich über die geltenden gesetzlichen Regelungen zu informieren und eine transparente Darstellung der Provisionen zu gewährleisten. Bei der Besprechung des Maklervertrags wird er die mögliche Aufteilung der Kosten erklären und auf die gesetzlichen Vorgaben hinweisen.
Abgrenzung: Kosten bei Kauf und Verkauf
Die Maklerprovision ist nicht die einzige Kaufnebenkosten, die bei einer Immobilienfinanzierung anfallen. Diese sind unabhängig von der Maklerprovision und umfassen in der Regel:
- Grunderwerbsteuer: Diese variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
- Notar- und Grundbuchkosten: Diese liegen bei etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.
- Eventuell Kosten für eine Immobilienbewertung oder Finanzierungsvermittlung.
Bei einem Verkauf fallen neben der Maklerprovision möglicherweise Kosten für Energieausweise, Gutachten oder kleinere Reparaturen an, um die Immobilie optimal zu präsentieren.
Die Bedeutung der Transparenz bei Maklerkosten
Transparenz ist das A und O bei der Maklerprovision. Du als Verkäufer und zukünftiger Käufer hast das Recht, genau zu wissen, welche Kosten auf dich zukommen. Achte darauf, dass die Vereinbarungen im Maklervertrag und im Kaufvertrag klar und unmissverständlich formuliert sind. Ein seriöser Makler wird dir jederzeit offen Auskunft über die Entstehung und Aufteilung der Provision geben.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Maklerprovision wird in der Regel erst fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und der Immobilienkauf rechtskräftig ist. Das bedeutet, dass der Makler seine Leistung erbracht hat. Die genauen Zahlungsmodalitäten sind im Maklervertrag und im Kaufvertrag festgelegt.
Was tun bei Unklarheiten oder Streitigkeiten?
Sollten Unklarheiten bezüglich der Maklerprovision bestehen, ist es ratsam, zuerst das Gespräch mit dem zuständigen Immobilienmakler zu suchen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann oder du dir unsicher bist, kannst du dich an folgende Stellen wenden:
- Verbraucherzentrale: Bietet Beratung bei Immobilienfragen.
- Immobilienverband Deutschland (IVD): Der Berufsverband vertritt die Interessen von Maklern und kann bei Fragen zur Berufsordnung Auskunft geben.
- Rechtsanwalt für Immobilienrecht: Zur Klärung rechtlicher Fragen und zur Vertretung deiner Interessen.
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Wer zahlt die Maklerprovision in der Regel beim Immobilienverkauf?
Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2020 muss der Verkäufer bei Wohnimmobilien mindestens 50 % der Maklerprovision tragen. Der Käufer zahlt maximal die restlichen 50 %. Die genaue Aufteilung wird im Maklervertrag vereinbart.
Gilt die 50/50-Regelung auch für Gewerbeimmobilien?
Nein, die gesetzliche Regelung zur Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich für den Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher. Bei Gewerbeimmobilien sind die Vereinbarungen frei verhandelbar.
Kann die Maklerprovision vom Kaufpreis abweichen?
Die Maklerprovision wird fast immer als Prozentsatz des beurkundeten Kaufpreises berechnet. Eine Abweichung vom Kaufpreis selbst ist unüblich. Die Höhe des Prozentsatzes kann jedoch variieren und wird im Maklervertrag festgelegt.
Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf neben der Maklerprovision?
Neben der Maklerprovision fallen weitere Nebenkosten an, die sogenannten Kaufnebenkosten. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer (variiert je nach Bundesland), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5-2 % des Kaufpreises) sowie eventuell Kosten für eine Finanzierungsberatung oder Wertermittlung.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Maklerprovision wird in der Regel erst nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und der rechtskräftigen Abwicklung des Immobilienkaufs fällig. Die genauen Zahlungsmodalitäten sind im Maklervertrag und Kaufvertrag geregelt.
Was passiert, wenn der Makler für Käufer und Verkäufer tätig wird?
Wenn ein Makler für beide Parteien tätig wird (Doppeltätigkeit), gelten die gleichen Regeln zur Kostenaufteilung bei Wohnimmobilien. Der Verkäufer muss mindestens 50 % der Provision tragen. Der Makler muss dies transparent offenlegen und beide Parteien gleichmäßig und unabhängig beraten.
Kann ich die Maklerprovision verhandeln?
Die Höhe der Maklerprovision wird im Maklervertrag festgelegt und ist grundsätzlich verhandelbar, insbesondere bei hochwertigen oder umfangreichen Dienstleistungen. Die gesetzliche Regelung zur Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer (mindestens 50 % für den Verkäufer bei Wohnimmobilien) ist jedoch bindend.